Probezeit: höchstens sechs Monate.
In der Probezeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen. Länger als sechs Monate darf sie nicht dauern. Ohne Probezeit gilt von Anfang an die reguläre Frist von vier Wochen.
Gut zu wissen, was du unterschreibst. Und was dein Arbeitszeugnis über dich sagt. Prüfe die Eckpunkte eines neuen Vertrags oder ordne die Formulierungen in deinem Zeugnis ein.
Was ist passiert?
Befristung, Probezeit und Urlaub gegen das Gesetz halten. Oder die Zeugnissprache in Noten übersetzen.
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Sechs Punkte für Vertrag und Zeugnis.
In der Probezeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen. Länger als sechs Monate darf sie nicht dauern. Ohne Probezeit gilt von Anfang an die reguläre Frist von vier Wochen.
Ohne Sachgrund darf ein Vertrag höchstens zwei Jahre laufen und dreimal verlängert werden. Warst du früher schon einmal bei diesem Arbeitgeber, ist eine sachgrundlose Befristung meist nicht zulässig.
Beginnst du zu arbeiten, bevor die Befristung schriftlich vereinbart ist, gilt der Vertrag als unbefristet. Ein späteres Nachschieben heilt das nicht.
Arbeitsort, Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Verweise auf Tarifverträge müssen dir schriftlich vorliegen, spätestens am ersten Arbeitstag die wichtigsten Punkte.
Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistung und Verhalten. Es darf nichts Unwahres enthalten, muss aber wohlwollend formuliert sein. Geheime Codes sind verboten, übliche Formeln erlaubt.
Bist du mit dem Zeugnis nicht einverstanden, kannst du eine Berichtigung verlangen. Für eine Note besser als „befriedigend“ musst du im Streitfall darlegen, dass deine Leistung besser war.
Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 622 BGB ↗, § 14 TzBfG ↗, § 2 NachwG ↗, § 109 GewO ↗.
Ein befristeter Vertrag endet automatisch, ohne Kündigung. Das Gesetz erlaubt das in zwei Varianten. Ohne Sachgrund für höchstens zwei Jahre, mit maximal drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit. Jede Verlängerung muss vor Ablauf schriftlich vereinbart werden und darf sonst nichts ändern. Nach einer früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist diese Variante in der Regel ausgeschlossen.
Mit Sachgrund ist eine Befristung auch länger und öfter möglich: Vertretung, vorübergehender Bedarf, Projekt, Erprobung oder Wunsch des Arbeitnehmers. Der Grund muss bei Vertragsschluss tatsächlich vorliegen. Bei vielen aufeinanderfolgenden Befristungen prüfen Gerichte, ob das noch fair ist.
Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet. Das musst du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende beim Arbeitsgericht geltend machen.
Die Probezeit ist eine Phase mit verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen, für beide Seiten. Sie darf höchstens sechs Monate dauern. Ein Grund für die Kündigung ist nicht nötig, weil das Kündigungsschutzgesetz ohnehin erst nach sechs Monaten greift.
Wichtig: Probezeit und Wartezeit des Kündigungsschutzes sind zwei verschiedene Dinge. Auch ohne vereinbarte Probezeit gilt der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten. Und eine kurze Probezeit von drei Monaten verlängert die Wartezeit nicht.
Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. In der Probezeit hast du dieselben Rechte wie danach: Gehalt, anteiliger Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitszeugnisse folgen einer eingespielten Sprache. Die Zufriedenheitsformel ist der wichtigste Satz: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bedeutet sehr gut, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ befriedigend, „zu unserer Zufriedenheit“ ausreichend. Alles darunter ist mangelhaft.
Beim Verhalten zählt die Reihenfolge: Vorgesetzte sollten zuerst genannt werden. Fehlen sie ganz, kann das auf Konflikte hindeuten. Die Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen gehört zu einem guten Zeugnis, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
Auffällig sind auch Auslassungen: Wenn wesentliche Aufgaben fehlen oder Selbstverständlichkeiten betont werden („war stets pünktlich“). Ein qualifiziertes Zeugnis muss vollständig sein. Lies deshalb immer den ganzen Text und nicht nur einzelne Formeln.
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Einen Vertrag vor der Unterschrift oder ein Zeugnis mit auffälligen Formulierungen sollte im Zweifel jemand mit Arbeitsrechtskenntnis sehen.
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