Arbeitsvertrag& Zeugnis.Schwarz auf weiß.

Gut zu wissen, was du unterschreibst. Und was dein Arbeitszeugnis über dich sagt. Prüfe die Eckpunkte eines neuen Vertrags oder ordne die Formulierungen in deinem Zeugnis ein.

Was ist passiert?

Zwei Hände unterschreiben einen Vertrag mit einem goldenen Stift.

Vertrags- und Zeugnis-Check.

Befristung, Probezeit und Urlaub gegen das Gesetz halten. Oder die Zeugnissprache in Noten übersetzen.

  • Das brauchst du dafürDen Vertragsentwurf oder das Zeugnis. Beim Zeugnis reichen die Sätze zu Leistung, Verhalten und Schluss.
  • Das bekommst duHinweise, welche Punkte du vor der Unterschrift ansprechen solltest oder ob dein Zeugnis auffällig ist.

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RechnerKündigungsfristenWas gilt in der Probezeit, was danach.RechnerUrlaub bei TeilzeitOb die Urlaubstage im Vertrag zum Minimum passen.RechnerStundenlohnWas das Vertragsgehalt pro Stunde bedeutet.CheckArbeitszeugnis prüfenZeugnistext einfügen, Note verstehen.

Das solltest du jetzt wissen.

Sechs Punkte für Vertrag und Zeugnis.

Probezeit: höchstens sechs Monate.

In der Probezeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen. Länger als sechs Monate darf sie nicht dauern. Ohne Probezeit gilt von Anfang an die reguläre Frist von vier Wochen.

Befristung ohne Grund: maximal zwei Jahre.

Ohne Sachgrund darf ein Vertrag höchstens zwei Jahre laufen und dreimal verlängert werden. Warst du früher schon einmal bei diesem Arbeitgeber, ist eine sachgrundlose Befristung meist nicht zulässig.

Die Befristung muss vor dem ersten Tag unterschrieben sein.

Beginnst du zu arbeiten, bevor die Befristung schriftlich vereinbart ist, gilt der Vertrag als unbefristet. Ein späteres Nachschieben heilt das nicht.

Wesentliches gehört ins Schriftliche.

Arbeitsort, Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Verweise auf Tarifverträge müssen dir schriftlich vorliegen, spätestens am ersten Arbeitstag die wichtigsten Punkte.

Ein Zeugnis ist wohlwollend, aber wahr.

Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistung und Verhalten. Es darf nichts Unwahres enthalten, muss aber wohlwollend formuliert sein. Geheime Codes sind verboten, übliche Formeln erlaubt.

Korrektur verlangen ist normal.

Bist du mit dem Zeugnis nicht einverstanden, kannst du eine Berichtigung verlangen. Für eine Note besser als „befriedigend“ musst du im Streitfall darlegen, dass deine Leistung besser war.

Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 622 BGB ↗, § 14 TzBfG ↗, § 2 NachwG ↗, § 109 GewO ↗.

Kurz erklärt.

Befristung: wann sie zulässig ist

Ein befristeter Vertrag endet automatisch, ohne Kündigung. Das Gesetz erlaubt das in zwei Varianten. Ohne Sachgrund für höchstens zwei Jahre, mit maximal drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit. Jede Verlängerung muss vor Ablauf schriftlich vereinbart werden und darf sonst nichts ändern. Nach einer früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist diese Variante in der Regel ausgeschlossen.

Mit Sachgrund ist eine Befristung auch länger und öfter möglich: Vertretung, vorübergehender Bedarf, Projekt, Erprobung oder Wunsch des Arbeitnehmers. Der Grund muss bei Vertragsschluss tatsächlich vorliegen. Bei vielen aufeinanderfolgenden Befristungen prüfen Gerichte, ob das noch fair ist.

Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet. Das musst du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende beim Arbeitsgericht geltend machen.

Probezeit: was sie bedeutet und was nicht

Die Probezeit ist eine Phase mit verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen, für beide Seiten. Sie darf höchstens sechs Monate dauern. Ein Grund für die Kündigung ist nicht nötig, weil das Kündigungsschutzgesetz ohnehin erst nach sechs Monaten greift.

Wichtig: Probezeit und Wartezeit des Kündigungsschutzes sind zwei verschiedene Dinge. Auch ohne vereinbarte Probezeit gilt der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten. Und eine kurze Probezeit von drei Monaten verlängert die Wartezeit nicht.

Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. In der Probezeit hast du dieselben Rechte wie danach: Gehalt, anteiliger Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Zeugnissprache: die Noten hinter den Sätzen

Arbeitszeugnisse folgen einer eingespielten Sprache. Die Zufriedenheitsformel ist der wichtigste Satz: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bedeutet sehr gut, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ befriedigend, „zu unserer Zufriedenheit“ ausreichend. Alles darunter ist mangelhaft.

Beim Verhalten zählt die Reihenfolge: Vorgesetzte sollten zuerst genannt werden. Fehlen sie ganz, kann das auf Konflikte hindeuten. Die Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen gehört zu einem guten Zeugnis, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.

Auffällig sind auch Auslassungen: Wenn wesentliche Aufgaben fehlen oder Selbstverständlichkeiten betont werden („war stets pünktlich“). Ein qualifiziertes Zeugnis muss vollständig sein. Lies deshalb immer den ganzen Text und nicht nur einzelne Formeln.

Professionelle Hilfe finden.

Einen Vertrag vor der Unterschrift oder ein Zeugnis mit auffälligen Formulierungen sollte im Zweifel jemand mit Arbeitsrechtskenntnis sehen.

Diese Hinweise sind neutral, arbeitnehmer.de erhält dafür keine Vergütung. Partnerangebote stehen getrennt davon und sind als solche gekennzeichnet.