Fristlosgekündigt.Was jetzt?

Auch bei einer fristlosen Kündigung hast du nur drei Wochen für eine Klage. Gib ein, wann sie kam, und du siehst das genaue Datum.

Was willst du jetzt tun?

Ein Mann in grauem Hemd hält seine Brille in der einen Hand und liest ein Schreiben in der anderen.

Fristen-Check.

Ein paar Fragen, und du siehst, bis wann du klagen kannst, was du selbst erledigen kannst und wo eine Prüfung sinnvoll ist. Keine Entscheidung über wirksam oder unwirksam, das kann nur eine individuelle Prüfung.

  • Das brauchst du dafürKündigungsschreiben mit Datum, Arbeitsvertrag, eigene Notizen zum Vorfall.
  • Das bekommst duEine allgemeine Orientierung. Keine individuelle Rechtsberatung, keine Bewertung deines Einzelfalls.

Ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben bei dir.

War die Kündigung schriftlich mit Unterschrift?
Wie groß ist ungefähr das Unternehmen?
Wurde dir ein Grund genannt?

Dein nächster Schritt.

ExternArbeitsuchend meldenDirekt bei der Agentur für Arbeit, online in wenigen Minuten.

Das solltest du jetzt wissen.

Drei Wochen gelten auch hier.

Auch gegen eine fristlose Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht klagen. Danach gilt sie als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.

Dein Arbeitgeber hatte nur zwei Wochen.

Er muss fristlos kündigen, spätestens zwei Wochen nachdem er von dem Grund erfahren hat. Notiere, wann der Vorfall war und wann die Kündigung kam.

Den Grund muss er dir nennen.

Verlangst du es, muss er dir den Kündigungsgrund sofort schriftlich mitteilen. Dafür gibt es oben den Musterbrief.

Nur schriftlich zählt.

Eine Kündigung braucht Papier und eine Unterschrift. Per E-Mail, über WhatsApp oder andere Messenger, mündlich oder als Scan ist sie unwirksam.

Sofort arbeitsuchend melden.

Weil der Job sofort endet, hast du dafür nur drei Tage ab Zugang. Bei fristloser Kündigung prüft die Agentur für Arbeit außerdem eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

Oft endet es anders.

Vor Gericht wird eine fristlose oft in eine ordentliche Kündigung umgedeutet oder ein Vergleich mit Abfindung geschlossen.

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 4 KSchG ↗, § 13 KSchG ↗, § 626 BGB ↗, § 623 BGB ↗, § 38 SGB III ↗, § 159 SGB III ↗.

Kurz erklärt.

Ordentlich oder fristlos: der Unterschied

Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin arbeitest du weiter oder wirst freigestellt und bekommst dein Gehalt. Die Frist richtet sich nach Gesetz, Tarif oder Vertrag und wird mit der Betriebszugehörigkeit länger.

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Frist unzumutbar macht. Das ist eine hohe Hürde. Der Arbeitgeber muss sie außerdem innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er vom Grund erfahren hat.

In beiden Fällen gilt: drei Wochen Zeit für die Klage. Oft wird vor Gericht eine fristlose in eine ordentliche Kündigung umgedeutet oder ein Vergleich mit Abfindung geschlossen.

Bekomme ich nach einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld?

Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Melde dich sofort bei der Agentur für Arbeit, auch wenn du gegen die Kündigung klagst.

Die Agentur prüft aber, ob du die Kündigung durch dein Verhalten selbst verursacht hast. Dann gibt es eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in der du kein Arbeitslosengeld bekommst. Endet der Streit vor Gericht mit einer ordentlichen Kündigung oder einem Vergleich, kann sich das ändern.

Professionelle Hilfe finden.

Bei einer fristlosen Kündigung lohnt sich fast immer eine individuelle Prüfung, weil die Klagefrist kurz ist. Diese Stellen kommen dafür in Frage.

Diese Hinweise sind neutral, arbeitnehmer.de erhält dafür keine Vergütung. Partnerangebote stehen getrennt davon und sind als solche gekennzeichnet.

  • Fachanwältin oder Fachanwalt für ArbeitsrechtPrüft Wirksamkeit, Fristen und Abfindung. Ein Erstgespräch kostet meist wenig oder ist bei Rechtsschutzversicherung abgedeckt.Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins
  • BetriebsratWenn es einen gibt: Er wurde vor der Kündigung angehört und kennt die Begründung. Frag nach, ob er widersprochen hat.
  • GewerkschaftMitglieder bekommen kostenlosen Rechtsschutz im Arbeitsrecht, oft schon ab drei Monaten Mitgliedschaft.Mitglied werden beim DGB
  • Agentur für ArbeitAm besten gleich nach der Kündigung arbeitsuchend melden. Auch bei Fragen zu Sperrzeit und Arbeitslosengeld.Online arbeitsuchend melden