Aufhebungsvertrag.Nicht sofortunterschreiben.

Ein Aufhebungsvertrag beendet dein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung und ohne Klagefrist. Er kann ein gutes Geschäft sein oder ein teurer Fehler. Hier prüfst du das Angebot, bevor du entscheidest.

Was ist passiert?

Jemand sitzt im Bürostuhl und hält ein mehrseitiges Dokument, daneben ein goldener Stift.

Aufhebungs­vertrags-Check.

Beendigungsdatum, Gehalt und Angebot eingeben. Du siehst, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird, wie das Angebot zur Faustformel steht und was vor der Unterschrift zu klären ist.

  • Das brauchst du dafürDen Entwurf oder das mündliche Angebot: Beendigungsdatum, angebotene Abfindung, dein Monatsbrutto.
  • Das bekommst duEine Einordnung des Angebots und die Punkte, die geklärt sein müssen. Keine Rechtsberatung.

Ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben bei dir.

Dein nächster Schritt.

Checklisten zum Mitnehmen, Rechner und Checks,
die zu deiner Situation passen.

CheckKündigungs-CheckWas gälte, wenn der Arbeitgeber stattdessen kündigt.RechnerKündigungsfristenOb das Beendigungsdatum vor der Frist liegt.CheckAbfindung einordnenBandbreite und Angebot im Vergleich.

Das solltest du jetzt wissen.

Sechs Punkte, die über Ja oder Nein entscheiden.

Kein Widerruf, keine Klagefrist.

Einmal unterschrieben, gilt der Vertrag. Anders als bei einer Kündigung gibt es keine drei Wochen, um sich zu wehren. Deshalb: erst prüfen, dann unterschreiben.

Sperrzeit ist das größte Risiko.

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst auflöst, bekommt in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld. Ausnahme: Eine betriebsbedingte Kündigung drohte sicher, die Frist wird eingehalten, die Abfindung ist angemessen.

Warum bietet der Arbeitgeber das an?

Weil eine Kündigung für ihn unsicher, teuer oder langwierig wäre. Das ist deine Verhandlungsposition. Wer nichts zu verlieren hätte, würde kündigen.

Bedenkzeit darfst du verlangen.

Unterschreibst du unter Druck, ohne Möglichkeit zur Prüfung, kann der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns angreifbar sein. Verlass dich nicht darauf, nimm dir die Zeit.

Alles gehört in den Vertrag.

Abfindung mit Fälligkeit, Freistellung bezahlt und unwiderruflich, Resturlaub, Bonus, Zeugnisnote mit Formulierung, Rückgabe von Dienstwagen und Geräten, keine Ausgleichsklausel ohne Prüfung.

Erst die Agentur, dann die Unterschrift.

Ein Anruf bei der Agentur für Arbeit vor der Unterschrift klärt die Sperrzeit-Frage. Dazu eine Beratung durch Gewerkschaft oder Fachanwalt. Beides zusammen kostet einen halben Tag und kann Monate Arbeitslosengeld retten. Nach der Unterschrift meldest du dich dort arbeitsuchend: spätestens drei Monate vor dem Ende, liegen weniger als drei Monate dazwischen, innerhalb von drei Tagen.

Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 159 SGB III ↗, § 158 SGB III ↗, § 623 BGB ↗.

Kurz erklärt.

Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigung

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch Einigung, ohne Kündigung. Beide Seiten unterschreiben, Schriftform ist Pflicht. Kündigungsschutz, Betriebsrat und Fristen spielen keine Rolle mehr, deshalb ist er für Arbeitgeber so attraktiv.

Der Abwicklungsvertrag kommt nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Du verzichtest auf die Klage, dafür regelt der Vertrag Abfindung, Freistellung und Zeugnis. Die Sperrzeit-Gefahr ist hier geringer, weil die Kündigung vom Arbeitgeber kam. Die Agentur prüft trotzdem.

Bei einer Kündigung hast du drei Wochen Zeit für eine Klage, und der Arbeitgeber trägt das Risiko. Oft ist es klüger, die Kündigung abzuwarten und dann zu verhandeln, als vorher zu unterschreiben.

Wann die Sperrzeit ausbleibt

Die Agentur für Arbeit verhängt keine Sperrzeit, wenn du einen wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag hattest. Nach ihren eigenen Regeln gilt das insbesondere, wenn der Arbeitgeber sonst betriebsbedingt oder personenbedingt gekündigt hätte, diese Kündigung zum selben Zeitpunkt wirksam geworden wäre, die Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr liegt.

Auch bei einer verhaltensbedingten drohenden Kündigung kann ein wichtiger Grund vorliegen, das ist aber Einzelfall. Lass dir die drohende Kündigung im Vertrag benennen: „zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung“.

Verlass dich nicht auf Zusagen des Arbeitgebers. Er entscheidet nicht über die Sperrzeit, die Agentur tut es. Frag dort vorher nach.

Was im Vertrag stehen sollte

Beendigung: Datum, das mindestens der ordentlichen Kündigungsfrist entspricht, und der Zusatz „auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung“. Abfindung: Betrag brutto, Fälligkeit, Vererblichkeit, gegebenenfalls Auszahlung im Folgejahr aus Steuergründen.

Freistellung: unwiderruflich und bezahlt, unter Anrechnung des Resturlaubs, Überstunden ausgezahlt. Zeugnis: Note und Schlussformel ausformuliert, Zwischenzeugnis sofort. Sonstiges: Bonus anteilig, Dienstwagen bis zum Ende, Rückgabe von Geräten, Verzicht auf Wettbewerbsverbot oder Karenzentschädigung, Sprinterklausel.

Vorsicht bei: Ausgleichsklauseln, die alle Ansprüche erledigen, Rückzahlungspflichten für Fortbildungen und Formulierungen, die ein Fehlverhalten deinerseits andeuten.

Professionelle Hilfe finden.

Ein Aufhebungsvertrag sollte nie ohne zweite Meinung unterschrieben werden. Diese Stellen helfen, meist innerhalb weniger Tage.

Diese Hinweise sind neutral, arbeitnehmer.de erhält dafür keine Vergütung. Partnerangebote stehen getrennt davon und sind als solche gekennzeichnet.

  • Fachanwältin oder Fachanwalt für ArbeitsrechtPrüft den Entwurf, verhandelt nach und formuliert den Vertrag so, dass die Agentur ihn anerkennt.Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins
  • GewerkschaftPrüft Aufhebungsverträge für Mitglieder kostenlos und kennt die betriebsüblichen Konditionen.Mitglied werden beim DGB
  • Agentur für ArbeitVor der Unterschrift anrufen und die Sperrzeit-Frage stellen. Nach der Unterschrift arbeitsuchend melden.Agentur für Arbeit
  • BetriebsratWeiß, ob Kündigungen anstehen und was andere Kolleginnen und Kollegen bekommen haben.