Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn dein Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat und du länger als sechs Monate dort bist. Teilzeitkräfte zählen anteilig. Dann muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss er außerdem eine Sozialauswahl treffen, also Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel vorher eine Abmahnung nötig.
Ohne Kündigungsschutz, etwa im Kleinbetrieb oder in den ersten sechs Monaten, braucht der Arbeitgeber keinen Grund. Ein Mindestschutz gegen willkürliche oder diskriminierende Kündigungen bleibt. Besonderer Schutz gilt in Schwangerschaft, Elternzeit und bei Schwerbehinderung.