Kündigungerhalten.Was jetzt?

Eine Kündigung ist erst einmal ein Schock. Entscheidend ist jetzt, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten du hast. In drei Schritten weißt du, wo du stehst.

Was ist passiert?

Ein Mann in grauem Hemd hält seine Brille in der einen Hand und liest ein Schreiben in der anderen.

Kündigungs-Check.

Ein paar Fragen, und du siehst, welche Frist läuft, was du selbst erledigen kannst und wo eine Prüfung sinnvoll ist. Keine Entscheidung über wirksam oder unwirksam, das kann nur eine individuelle Prüfung.

  • Das brauchst du dafürKündigungsschreiben mit Datum, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung.
  • Das bekommst duEine allgemeine Orientierung. Keine individuelle Rechtsberatung, keine Bewertung deines Einzelfalls.

Ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben bei dir.

War die Kündigung schriftlich mit Unterschrift?
Wie groß ist ungefähr das Unternehmen?
Wurde dir ein Grund genannt?
Worum geht es dir?

Dein nächster Schritt.

Checklisten zum Mitnehmen, Rechner und Checks,
die zu deiner Situation passen.

CheckAbfindung als BandbreiteFaustformel als Spanne, nicht als Zusage.RechnerKündigungsfristenFrühestes Ende nach Betriebszugehörigkeit und Probezeit.ExternArbeitsuchend meldenDirekt bei der Agentur für Arbeit, online in wenigen Minuten.

Das solltest du jetzt wissen.

Sechs Punkte, die in den ersten Tagen wirklich zählen.

Drei Wochen. Nicht mehr.

Willst du dich gegen die Kündigung wehren, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Eine verspätete Klage lässt das Gericht nur ausnahmsweise nachträglich zu (§ 5 KSchG).

Nur schriftlich zählt.

Eine Kündigung braucht Papier und eine Unterschrift. Per E-Mail, über WhatsApp oder andere Messenger, mündlich oder als Scan ist sie unwirksam. Unterschreibe selbst nichts, was über eine reine Empfangsbestätigung hinausgeht.

Kündigungsschutz ist an Bedingungen geknüpft.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Dann braucht der Arbeitgeber einen betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund.

Arbeitsuchend melden, am besten sofort.

Gesetzlich musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden. Liegen zwischen Kündigung und Ende weniger als drei Monate, hast du ab Zugang drei Tage Zeit. Das gilt auch, wenn du gegen die Kündigung klagst. Am besten erledigst du es gleich, online oder telefonisch. Wer zu spät dran ist, bekommt eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.

Abfindung ist Verhandlungssache.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmen. Üblich ist ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je unsicherer die Kündigung, desto besser deine Position.

Weiterarbeiten oder freigestellt?

Bis zum Ende der Kündigungsfrist besteht das Arbeitsverhältnis weiter, mit Gehalt und Urlaubsanspruch. Eine Freistellung muss der Arbeitgeber aussprechen, nicht du.

Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 4 KSchG ↗, § 1a KSchG ↗, § 622 BGB ↗, § 623 BGB ↗, § 38 SGB III ↗.

Kurz erklärt.

Ordentlich oder fristlos: der Unterschied

Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin arbeitest du weiter oder wirst freigestellt und bekommst dein Gehalt. Die Frist richtet sich nach Gesetz, Tarif oder Vertrag und wird mit der Betriebszugehörigkeit länger.

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Frist unzumutbar macht. Das ist eine hohe Hürde. Der Arbeitgeber muss sie außerdem innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er vom Grund erfahren hat.

In beiden Fällen gilt: drei Wochen Zeit für die Klage. Oft wird vor Gericht eine fristlose in eine ordentliche Kündigung umgedeutet oder ein Vergleich mit Abfindung geschlossen.

Was das Kündigungsschutzgesetz für dich bedeutet

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn dein Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat und du länger als sechs Monate dort bist. Teilzeitkräfte zählen anteilig. Dann muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss er außerdem eine Sozialauswahl treffen, also Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel vorher eine Abmahnung nötig.

Ohne Kündigungsschutz, etwa im Kleinbetrieb oder in den ersten sechs Monaten, braucht der Arbeitgeber keinen Grund. Ein Mindestschutz gegen willkürliche oder diskriminierende Kündigungen bleibt. Besonderer Schutz gilt in Schwangerschaft, Elternzeit und bei Schwerbehinderung.

Abfindung: Anspruch oder Verhandlung?

Die meisten Abfindungen werden verhandelt, nicht zugesprochen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber in einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung für den Klageverzicht anbietet, ein Sozialplan das vorsieht oder ein Gericht das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflöst.

Die Faustformel lautet: ein halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr. Sie ist ein Anhaltspunkt, kein Gesetz. Wer gute Chancen im Kündigungsschutzprozess hat, kann mehr erreichen. Wer keinen Kündigungsschutz hat, weniger.

Abfindungen sind steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Fünftelregelung mildert die Steuerlast. Auf das Arbeitslosengeld wird die Abfindung nicht angerechnet, solange die Kündigungsfrist eingehalten wird.

Professionelle Hilfe finden.

Bei einer Kündigung lohnt sich in den meisten Fällen eine individuelle Prüfung, weil die Klagefrist kurz ist. Diese Stellen kommen dafür in Frage.

Diese Hinweise sind neutral, arbeitnehmer.de erhält dafür keine Vergütung. Partnerangebote stehen getrennt davon und sind als solche gekennzeichnet.

  • Fachanwältin oder Fachanwalt für ArbeitsrechtPrüft Wirksamkeit, Fristen und Abfindung. Ein Erstgespräch kostet meist wenig oder ist bei Rechtsschutzversicherung abgedeckt.Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins
  • BetriebsratWenn es einen gibt: Er wurde vor der Kündigung angehört und kennt die Begründung. Frag nach, ob er widersprochen hat.
  • GewerkschaftMitglieder bekommen kostenlosen Rechtsschutz im Arbeitsrecht, oft schon ab drei Monaten Mitgliedschaft.Mitglied werden beim DGB
  • Agentur für ArbeitAm besten gleich nach der Kündigung arbeitsuchend melden. Auch bei Fragen zu Sperrzeit und Arbeitslosengeld.Online arbeitsuchend melden