Was auf deinerAbrechnungwirklich steht.

Brutto, Netto, Abzüge, Überstunden: Deine Lohnabrechnung ist kein Rätsel. Finde heraus, ob die Zahlen zu deinem Vertrag passen und was deine Zeit tatsächlich wert ist.

Was ist passiert?

Gehalts-Check.

Vergleiche Vertrag und Abrechnung, prüfe den Mindestlohn und rechne aus, was unbezahlte Überstunden kosten.

  • Das brauchst du dafürArbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnung, deine Wochenstunden.
  • Das bekommst duRechenwerte und Hinweise, wo Nachfragen lohnt. Keine Steuerberatung.

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Das solltest du jetzt wissen.

Sechs Punkte, mit denen du deine Abrechnung sicher liest.

Abrechnung und Vertrag gehören zusammen.

Vergleiche jeden Monat kurz Brutto, Zulagen und Stunden mit deinem Vertrag. Abweichungen sind oft Versehen, aber nur, wer nachfragt, bekommt sie korrigiert.

Mindestlohn gilt pro geleistete Stunde.

Seit 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto, ab 2027 bei 14,60 Euro. Unbezahlte Mehrarbeit kann deinen Stundenlohn darunter drücken. Das ist nicht zulässig.

Ausschlussfristen laufen leise ab.

Viele Verträge und Tarife sehen vor, dass Ansprüche nach drei bis sechs Monaten verfallen, wenn du sie nicht schriftlich geltend machst. Warte nicht auf das nächste Jahresgespräch.

Überstunden müssen belegbar sein.

Führe eine eigene Aufzeichnung mit Datum, Beginn, Ende und Anlass. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit erfassen, im Streitfall zählt aber, was du nachweisen kannst.

Pauschalklauseln haben Grenzen.

„Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ ist in der Regel unwirksam, wenn nicht erkennbar ist, wie viele Stunden gemeint sind. Nur bei sehr hohen Gehältern sieht das anders aus.

Du hast ein Recht auf die Abrechnung.

Der Arbeitgeber muss dir eine Abrechnung in Textform geben, aus der Zeitraum, Zusammensetzung und Abzüge hervorgehen. Fehlt sie oder ist sie unverständlich, kannst du sie einfordern.

Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 1 MiLoG ↗, § 108 GewO ↗, § 612 BGB ↗, § 16 ArbZG ↗.

Kurz erklärt.

Brutto, Netto und was dazwischen liegt

Dein Brutto ist das vereinbarte Gehalt. Davon gehen zuerst die Sozialabgaben ab: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 21 bis 22 Prozent bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen (2026, ohne Kinder etwas mehr). Der Arbeitgeber zahlt ungefähr denselben Betrag noch einmal obendrauf, das siehst du auf der Abrechnung nicht.

Dann folgt die Lohnsteuer, abhängig von Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchenzugehörigkeit. Was übrig bleibt, ist dein Netto. Mit der Steuererklärung holst du dir oft einen Teil der Lohnsteuer zurück, etwa über Werbungskosten und die Pendlerpauschale.

Auf der Abrechnung findest du außerdem Zulagen, Sachbezüge wie ein Jobticket oder einen Firmenwagen und vermögenswirksame Leistungen. Jede Position muss nachvollziehbar sein.

Überstunden: bezahlt, abgefeiert oder abgegolten?

Ob du Überstunden machen musst und wie sie vergütet werden, regelt in erster Linie dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Steht dort nichts, gilt: Überstunden sind zu bezahlen, wenn du sie angeordnet, gebilligt oder geduldet bekommen hast und eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten ist.

Häufig ist ein Freizeitausgleich vereinbart. Dann werden Überstunden auf einem Zeitkonto gesammelt und später abgefeiert. Achte darauf, dass das Konto regelmäßig abgerechnet wird und Zuschläge nicht untergehen.

Pauschale Abgeltung ist nur wirksam, wenn die Klausel klar begrenzt, wie viele Überstunden gemeint sind, etwa „bis zu zehn Stunden im Monat“. Für alles darüber steht dir Vergütung oder Ausgleich zu.

Ausschlussfristen: warum Warten teuer wird

Eine Ausschlussfrist legt fest, bis wann du Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen musst. Verstreicht sie, ist der Anspruch weg, auch wenn er eigentlich berechtigt war. Solche Klauseln stehen in vielen Arbeitsverträgen und fast allen Tarifverträgen.

Üblich sind drei Monate ab Fälligkeit. Manche Klauseln sind zweistufig: erst schriftlich geltend machen, dann innerhalb einer weiteren Frist einklagen. Kürzer als drei Monate darf die Frist in Arbeitsverträgen nicht sein, und den Mindestlohn kann sie nie ausschließen.

Praktisch heißt das: Fehlt Geld auf der Abrechnung, schreibe zeitnah eine kurze, datierte Nachricht an die Personalabteilung. Nenne Monat, Position und Betrag. Damit hast du die erste Stufe gewahrt.

Mindestlohn: was gilt und wer hilft

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Er gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde, auch für Bereitschaft, Überstunden und Einarbeitung, und kann weder per Vertrag noch per Tarif unterschritten werden. Ausnahmen gibt es nur für Auszubildende, Pflichtpraktika und bestimmte Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.

Ob du darunter liegst, rechnest du mit deinem tatsächlichen Stundenlohn aus: Monatsbrutto mal 12 durch 52 durch die wirklich gearbeiteten Wochenstunden. Unbezahlte Mehrarbeit drückt den Wert. Der Überstunden-Check auf dieser Seite macht genau diese Rechnung.

Wird der Mindestlohn unterschritten, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam und du kannst die Differenz nachfordern, auch rückwirkend im Rahmen der Verjährung. Ansprechpartner sind Betriebsrat, Gewerkschaft und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die auch anonyme Hinweise annimmt. Das Bundesarbeitsministerium betreibt eine kostenlose Mindestlohn-Hotline.

Professionelle Hilfe finden.

Bei Fragen zur Abrechnung ist der erste Weg meist intern. Erst wenn das nicht weiterhilft, kommen diese Stellen in Frage.

Diese Hinweise sind neutral, arbeitnehmer.de erhält dafür keine Vergütung. Partnerangebote stehen getrennt davon und sind als solche gekennzeichnet.

  • Lohnbuchhaltung oder PersonalabteilungSchriftlich und mit Datum nachfragen. Nenne Monat, Position und Betrag. Das wahrt zugleich eine mögliche Ausschlussfrist.
  • BetriebsratKann Abrechnungen und Eingruppierungen prüfen und mit dem Arbeitgeber klären.
  • GewerkschaftBerät Mitglieder zu Tarif, Eingruppierung und Nachforderungen, inklusive Rechtsschutz.Mitglied werden beim DGB
  • Zoll, Finanzkontrolle SchwarzarbeitZuständig, wenn der Mindestlohn unterschritten wird. Hinweise sind auch anonym möglich.Zoll: Mindestarbeitsbedingungen