Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Mit Bewertung von Leistung und Verhalten, nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit. Verlange es schriftlich, auch als Zwischenzeugnis bei Wechsel der Vorgesetzten oder nach einer Kündigung.
Zeugnisse klingen freundlich und meinen oft etwas anderes. Füge deinen Text ein: Du siehst, welche Note die Formeln bedeuten, was fehlt und welche Sätze du ändern lassen solltest.
Was ist passiert?
Text einfügen, Ergebnis lesen. Der Check erkennt Zufriedenheitsformel, Verhaltensformel, Schlussformel, fehlende Bestandteile und bekannte Doppelbedeutungen.
Ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben bei dir.
Checklisten zum Mitnehmen, Rechner und Checks,
die zu deiner Situation passen.
Sechs Punkte, mit denen du dein Zeugnis richtig liest.
Mit Bewertung von Leistung und Verhalten, nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit. Verlange es schriftlich, auch als Zwischenzeugnis bei Wechsel der Vorgesetzten oder nach einer Kündigung.
Das Zeugnis darf dein Fortkommen nicht unnötig erschweren, muss aber der Wahrheit entsprechen. Geheime Codes sind verboten, die üblichen Formeln sind erlaubt und werden von allen gelesen.
„Stets zur vollsten Zufriedenheit“ ist sehr gut, „stets zur vollen“ gut, „zur vollen“ befriedigend, „zur Zufriedenheit“ ausreichend. Alles darunter ist mangelhaft.
Fehlende Vorgesetzte in der Verhaltensformel, fehlende Erfolge, fehlender Dank. Was nicht dasteht, sagt oft mehr als das, was dasteht.
Bitte schriftlich um Änderung und schlage eigene Formulierungen vor. Für eine Note besser als „befriedigend“ musst du im Streitfall belegen, dass deine Leistung besser war.
Vertragliche Ausschlussfristen von meist drei Monaten gelten auch für Zeugnisansprüche. Und je länger du wartest, desto schwerer ist die Korrektur durchzusetzen.
Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 109 GewO ↗, § 630 BGB ↗.
Ein einfaches Zeugnis nennt nur Art und Dauer der Beschäftigung. Es ist die Mindestform und wirkt bei Bewerbungen wie ein Warnsignal, weil jeder weiß, dass ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann.
Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Es hat einen festen Aufbau: Einleitung mit Daten, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung mit zusammenfassender Formel, Verhaltensbeurteilung, Grund des Ausscheidens nur mit deiner Zustimmung, Schlussformel. Fehlt ein Teil, ist das Zeugnis unvollständig.
Ein Zwischenzeugnis kannst du bei berechtigtem Interesse verlangen: Wechsel der Vorgesetzten, Versetzung, Kündigung, Elternzeit, Bewerbung. Es bindet den Arbeitgeber später, das Endzeugnis darf ohne Grund nicht schlechter ausfallen.
Weil das Zeugnis wohlwollend sein muss, dürfen Arbeitgeber Kritik nicht offen schreiben. Sie tun es deshalb durch Abstufung: Die Formel bleibt freundlich, die Note steckt im Grad. „Stets“ und „vollste“ sind die Bestnote, jedes fehlende Wort eine Stufe weniger.
Dazu kommt Kritik durch Weglassen und durch Selbstverständlichkeiten. Wer betont, dass jemand pünktlich war, sagt, dass sonst nichts zu loben war. Wer die Vorgesetzten in der Verhaltensformel weglässt, deutet Konflikte an.
Gerichte erkennen diese Sprache an. Formulierungen, die in der Branche als Abwertung verstanden werden, kann der Arbeitnehmer korrigieren lassen, auch wenn sie wörtlich freundlich klingen.
Zuerst freundlich und konkret: Markiere die Sätze, schlage eigene Formulierungen vor, bitte um Änderung mit einer Frist von etwa zwei Wochen. Die meisten Arbeitgeber übernehmen Vorschläge, weil ihnen das Thema egal ist oder sie Streit vermeiden wollen.
Lehnt der Arbeitgeber ab, hilft ein Schreiben von Gewerkschaft oder Anwalt. Vor Gericht gilt: Die Note „befriedigend“ ist der Standard. Willst du besser, musst du belegen, dass deine Leistung besser war, etwa mit Zwischenzeugnissen, Beurteilungen, Prämien oder Zeugen. Will der Arbeitgeber schlechter, muss er das belegen.
Für die Schlussformel mit Dank und Bedauern gibt es keinen Anspruch, für die Vollständigkeit der Aufgabenbeschreibung schon. Und: Ausschlussfristen gelten, also nicht monatelang warten.
Nach Eingabe deiner PLZ zeigen wir dir bis zu drei passende Partnerangebote, aus deiner Region oder bundesweit per Video. Unsere Partner zahlen eine feste Monatspauschale für ihre Platzierung und haben keinen Einfluss auf die Inhalte dieser Seite.
Ein Zeugnis mit auffälligen Formulierungen sollte im Zweifel jemand einordnen, der viele Zeugnisse liest.
Diese Hinweise sind neutral, arbeitnehmer.de erhält dafür keine Vergütung. Partnerangebote stehen getrennt davon und sind als solche gekennzeichnet.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien. Ohne deine Einwilligung setzen wir keine; die Seite funktioniert auch ohne. Mit deiner Einwilligung messen wir mit Google Analytics, wie die Seite genutzt wird: welche Seiten aufgerufen werden und über welchen Weg. Durch Klick auf „Zustimmen“ akzeptierst du diese Messung und die beschriebene Verarbeitung deiner Daten. Bevor du deine Zustimmung erteilst, beachte bitte, dass deine Daten dabei an Google übertragen werden, auch in die USA. Für die USA besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (EU-US Data Privacy Framework); Google LLC ist danach zertifiziert. Über „Anpassen“ kannst du deine Einwilligung ändern. Das ist auch später jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich möglich. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Du kannst einzeln entscheiden, was gemessen werden darf.
Für den Betrieb dieser Seite wird kein Cookie gesetzt.
Google Analytics zählt, welche Seiten aufgerufen werden. Zwei Cookies (_ga und _ga_…), beide zwei Jahre gültig. Gemeldet werden die aufgerufene Seite und die Seite, von der du kamst.