Überstunden.Was deine Zeitwert ist.

Du arbeitest mehr, als im Vertrag steht? Dann zählt zuerst, ob die Stunden erfasst sind und was sie wert sind. Danach weißt du, ob du nachfragen, ausgleichen oder einfordern solltest.

Was ist passiert?

Eine Frau arbeitet abends allein am Laptop in einem dunklen Büro, nur die Schreibtischlampe brennt.

Überstunden-Check.

Rechne aus, was deine Mehrarbeit wert ist, und prüfe, ob dein Arbeitstag Pausen und Höchstgrenzen einhält.

  • Das brauchst du dafürArbeitsvertrag mit Wochenstunden, deine Aufzeichnung der letzten Wochen.
  • Das bekommst duZahlen und Hinweise, ob und wo du nachhaken solltest. Keine Rechtsberatung.

Ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben bei dir.

Dein nächster Schritt.

Checklisten zum Mitnehmen, Rechner und Checks,
die zu deiner Situation passen.

Das solltest du jetzt wissen.

Sechs Punkte, bevor du Überstunden einforderst.

Überstunden müssen belegbar sein.

Führe eine eigene Aufzeichnung mit Datum, Beginn, Ende, Pause und Anlass. Der Arbeitgeber ist zur Zeiterfassung verpflichtet, im Streitfall zählt aber, was du nachweisen kannst.

Angeordnet, gebilligt oder geduldet.

Bezahlt werden Überstunden, die der Arbeitgeber verlangt hat oder von denen er wusste und die er hingenommen hat. Freiwillig länger bleiben, ohne dass es jemand weiß, zählt nicht.

Der Vertrag entscheidet über die Form.

Bezahlung, Freizeitausgleich oder Zeitkonto: Was gilt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Steht nichts drin, ist Vergütung zu erwarten, wenn das den Umständen nach üblich ist.

Pauschalklauseln haben Grenzen.

„Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ ist in der Regel unwirksam, wenn nicht klar ist, wie viele Stunden gemeint sind. Eine Grenze wie „bis zu zehn Stunden im Monat“ ist zulässig.

Der Mindestlohn ist die Untergrenze.

Unbezahlte Mehrarbeit drückt deinen Stundenlohn. Sinkt er unter 13,90 Euro, ist das nicht zulässig, egal was der Vertrag sagt.

Ausschlussfristen laufen leise ab.

Viele Verträge lassen Ansprüche nach drei Monaten verfallen, wenn du sie nicht schriftlich geltend machst. Fordere Überstunden zeitnah und mit Datum ein.

Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 612 BGB ↗, § 3 ArbZG ↗, § 4 ArbZG ↗, § 1 MiLoG ↗.

Kurz erklärt.

Wie du Überstunden richtig festhältst

Ein einfaches Stundenblatt reicht: Datum, Beginn, Ende, Pause, Summe und ein Stichwort, warum es länger wurde. Ergänze, wer die Mehrarbeit angeordnet oder gesehen hat, etwa „Mail von Chef 17:40“. Schreib es am selben Tag auf, nicht am Monatsende.

Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit selbst erfassen. Verlangt er das nicht, ist das sein Versäumnis, nicht deins. Vor Gericht musst du trotzdem darlegen, an welchen Tagen du wie lange gearbeitet hast. Eine lückenlose eigene Liste ist deshalb dein wichtigstes Beweismittel.

Frage regelmäßig nach einem Auszug aus dem betrieblichen Zeitkonto und vergleiche ihn mit deiner Aufzeichnung. Abweichungen sprichst du schriftlich an.

Bezahlt, abgefeiert oder abgegolten?

Ob du Überstunden machen musst und wie sie vergütet werden, regelt in erster Linie dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Steht dort nichts, gilt: Überstunden sind zu bezahlen, wenn du sie angeordnet, gebilligt oder geduldet bekommen hast und eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten ist.

Häufig ist ein Freizeitausgleich vereinbart. Dann werden Überstunden auf einem Zeitkonto gesammelt und später abgefeiert. Achte darauf, dass das Konto regelmäßig abgerechnet wird und Zuschläge nicht untergehen.

Pauschale Abgeltung ist nur wirksam, wenn die Klausel klar begrenzt, wie viele Überstunden gemeint sind. Für alles darüber steht dir Vergütung oder Ausgleich zu.

Was das Arbeitszeitgesetz vorgibt

Die Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden am Werktag. Sie darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Mehr als zehn Stunden sind nur in Ausnahmen erlaubt.

Ab sechs Stunden Arbeit stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu, ab neun Stunden 45 Minuten. Pausen dürfen in Abschnitte von je 15 Minuten geteilt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen liegt eine Ruhezeit von elf Stunden.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten des Arbeitgebers. Zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder, zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt.

Professionelle Hilfe finden.

Bei Überstunden führt der erste Weg über den Arbeitgeber. Wenn das nicht reicht, helfen diese Stellen.

Diese Hinweise sind neutral, arbeitnehmer.de erhält dafür keine Vergütung. Partnerangebote stehen getrennt davon und sind als solche gekennzeichnet.

  • Vorgesetzte oder PersonalabteilungSchriftlich mit deiner Aufzeichnung nachfragen. Nenne Zeitraum, Stunden und was du erwartest: Bezahlung oder Ausgleich.
  • BetriebsratHat bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht und kann Zeitkonten und Anordnungen prüfen.
  • GewerkschaftBerät Mitglieder zu Vergütung und Ausschlussfristen, mit Rechtsschutz.Mitglied werden beim DGB
  • ArbeitsschutzbehördeBei dauerhaften Verstößen gegen Höchstarbeitszeit, Pausen oder Ruhezeiten.Arbeitsschutz beim Bundesarbeitsministerium