Überstunden müssen belegbar sein.
Führe eine eigene Aufzeichnung mit Datum, Beginn, Ende, Pause und Anlass. Der Arbeitgeber ist zur Zeiterfassung verpflichtet, im Streitfall zählt aber, was du nachweisen kannst.
Du arbeitest mehr, als im Vertrag steht? Dann zählt zuerst, ob die Stunden erfasst sind und was sie wert sind. Danach weißt du, ob du nachfragen, ausgleichen oder einfordern solltest.
Was ist passiert?
Rechne aus, was deine Mehrarbeit wert ist, und prüfe, ob dein Arbeitstag Pausen und Höchstgrenzen einhält.
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Sechs Punkte, bevor du Überstunden einforderst.
Führe eine eigene Aufzeichnung mit Datum, Beginn, Ende, Pause und Anlass. Der Arbeitgeber ist zur Zeiterfassung verpflichtet, im Streitfall zählt aber, was du nachweisen kannst.
Bezahlt werden Überstunden, die der Arbeitgeber verlangt hat oder von denen er wusste und die er hingenommen hat. Freiwillig länger bleiben, ohne dass es jemand weiß, zählt nicht.
Bezahlung, Freizeitausgleich oder Zeitkonto: Was gilt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Steht nichts drin, ist Vergütung zu erwarten, wenn das den Umständen nach üblich ist.
„Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ ist in der Regel unwirksam, wenn nicht klar ist, wie viele Stunden gemeint sind. Eine Grenze wie „bis zu zehn Stunden im Monat“ ist zulässig.
Unbezahlte Mehrarbeit drückt deinen Stundenlohn. Sinkt er unter 13,90 Euro, ist das nicht zulässig, egal was der Vertrag sagt.
Viele Verträge lassen Ansprüche nach drei Monaten verfallen, wenn du sie nicht schriftlich geltend machst. Fordere Überstunden zeitnah und mit Datum ein.
Stand: 12.09.2026, geprüft von Jürgen Sahler. Quellen: § 612 BGB ↗, § 3 ArbZG ↗, § 4 ArbZG ↗, § 1 MiLoG ↗.
Ein einfaches Stundenblatt reicht: Datum, Beginn, Ende, Pause, Summe und ein Stichwort, warum es länger wurde. Ergänze, wer die Mehrarbeit angeordnet oder gesehen hat, etwa „Mail von Chef 17:40“. Schreib es am selben Tag auf, nicht am Monatsende.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit selbst erfassen. Verlangt er das nicht, ist das sein Versäumnis, nicht deins. Vor Gericht musst du trotzdem darlegen, an welchen Tagen du wie lange gearbeitet hast. Eine lückenlose eigene Liste ist deshalb dein wichtigstes Beweismittel.
Frage regelmäßig nach einem Auszug aus dem betrieblichen Zeitkonto und vergleiche ihn mit deiner Aufzeichnung. Abweichungen sprichst du schriftlich an.
Ob du Überstunden machen musst und wie sie vergütet werden, regelt in erster Linie dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Steht dort nichts, gilt: Überstunden sind zu bezahlen, wenn du sie angeordnet, gebilligt oder geduldet bekommen hast und eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten ist.
Häufig ist ein Freizeitausgleich vereinbart. Dann werden Überstunden auf einem Zeitkonto gesammelt und später abgefeiert. Achte darauf, dass das Konto regelmäßig abgerechnet wird und Zuschläge nicht untergehen.
Pauschale Abgeltung ist nur wirksam, wenn die Klausel klar begrenzt, wie viele Überstunden gemeint sind. Für alles darüber steht dir Vergütung oder Ausgleich zu.
Die Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden am Werktag. Sie darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Mehr als zehn Stunden sind nur in Ausnahmen erlaubt.
Ab sechs Stunden Arbeit stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu, ab neun Stunden 45 Minuten. Pausen dürfen in Abschnitte von je 15 Minuten geteilt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen liegt eine Ruhezeit von elf Stunden.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten des Arbeitgebers. Zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder, zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt.
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Bei Überstunden führt der erste Weg über den Arbeitgeber. Wenn das nicht reicht, helfen diese Stellen.
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